Stiftung für Entwicklungsfreundliche Diagnostik und Pädagogik

Stiftung für Entwicklungsfreundliche Diagnostik und Pädagogik (SEDiP)

Gemeinnützigkeit der Stiftung (§3 der Stiftungssatzung)

  1. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zweck verwendet werden.
  3. Keine Personen dürfen durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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