Stiftung für Entwicklungsfreundliche Diagnostik und Pädagogik

Stiftung für Entwicklungsfreundliche Diagnostik und Pädagogik (SEDiP)

Zweck der Stiftung (§2 der Stiftungssatzung)

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von
    1. Wissenschaft und Forschung,
    2. der Jugendhilfe,
    3. der Erziehung,
    4. des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
    1. die Entwicklung von beziehungsorientierten pädagogischen Konzepten auf der Grundlage entwicklungspsychologischer Erkenntnisse, schwerpunktmäßig in der Pädagogik von Menschen mit Entwicklungsproblemen, aber darüber hinausgehend auch allgemeine pädagogische Konzepte;
    2. die Weiterentwicklung eines bereits in Arbeit befindlichen Programms „Befindlichkeitsorientiertes Entwicklungsprofil für normal begabte Kinder und Menschen mit Intelligenzminderung“ (BEP-KI), das Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellt wird;
    3. Erforschung der Zusammenhänge zwischen zwischenmenschlichen Beziehungen und gelungener Entwicklung bzw. Entwicklungsstörungen; Anstoß, Begleitung, Vergabe und Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten und Veröffentlichungen zu diesen Fragestellungen
    4. Entwicklung von an den Stiftungszielen orientierten Ausbildungskonzepten für pädagogische Fachkräfte (Grundausbildung, Fort- und Weiterbildung); Erforschung und Entwicklung von Diagnose-Methoden und daraus folgend pädagogischen Konzepten und Plänen für den konkreten Fall
    5. Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen zu diesem Themenkreis Zusammenarbeit mit externen wissenschaftlichen Einrichtungen
    6. Erarbeitung eigener wissenschaftlicher Veröffentlichungen
    7. Alle zur Förderung der genannten Zwecke geeigneten Maßnahmen, Seminare, Vorträge und Tagungen, Publikationen
    8. Gewährung von Forschungsstipendien, sofern sie der Satzung und den darin formulierten Zwecken entsprechen
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